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Akkreditierung nach neuer
Musterrechtsverordnung (Stand:
01.05.2019)
Seit
dem 01.01.2018 müssen
Akkreditierungsverträge nach der
neuen Musterrechtsverordnung zur Akkreditierungsordnung abgeschlossen
werden. In
diesem Prozess sind die Schritte zur Reakkreditierung nach neuer
Musterrechtsverordnung aufgeführt. Stand: 01.05.2019
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